Die Anerkennung von Tourismusorten und Tourismusregionen gehört zu den Aufgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Seit der Änderung des Kurortgesetzes und des Kommunalabgabengesetzes am 11. Juni 2021 können sich touristisch relevante Orte, die nicht als Kur- oder Erholungsort anerkannt sind, um die neuen Prädikate "Tourismusort" und "Tourismusregion" bewerben. Die jeweils notwendigen Voraussetzungen und Anerkennungsverfahren sind im Kurortgesetz festgeschrieben.