Vereinfachung bei der Meldung der Statistikdaten an das Statistische Landesamt MV
27.01.2026
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Die Abrechnungs- und Verwaltungs-Systeme GmbH (AVS) bietet Sonderkonditionen bis April.
Beherbergungsbetriebe mit mehr als neun Betten sind laut Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG) dazu verpflichtet, einmal im Monat ihre angebotenen Betten, die Ankünfte und Übernachtungen je Herkunftsland der Gäste sowie die Schließtage an das Landesamt für Statistik MV zu melden. Dies erfolgt in Mecklenburg-Vorpommern aktuell über die IDEV-Plattform (Internet-Datenerhebung im Verbund), in die die Beherberger ihre Zahlen „per Hand“ eintragen und melden.
Es geht aber auch einfacher. Die Abrechnungs- und Verwaltungs-Systeme GmbH (AVS) bietet seinen Kunden eine neue Schnittstelle zum Statistischen Landesamt MV direkt aus dem AVS-Meldescheinsystem. Damit wird der Meldevorgang für die Beherbergungsbetriebe erheblich vereinfacht. Die Erfassung und Übermittlung der Daten erfolgt direkt mit dem jeweiligen AVS-Meldeschein-Benutzerzugang der Firma und kann objektspezifisch durchgeführt werden.
Im Rahmen eines Pilotprojektes wurden die Orte Koserow, Graal-Müritz und Waren (Müritz) bereits an diese Schnittstelle angebunden.
Wenn Sie als Gemeinde diese erhebliche Erleichterung Ihren Unterkunftsbetrieben ebenfalls zugänglich machen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an AVS. Ansprechpartnerin ist Anke Kolankowski (Anke.Kolankowski@avs.de).
Bis 30. April 2026 profitieren Sie von attraktiven Sonderkonditionen. Die Kosten richten sich nach der Übernachtungszahl der Gemeinde und betragen ab 800 Euro einmalige Einrichtungskosten zuzüglich ab 200 Euro laufende jährliche Kosten.
Detaillierte Informationen finden Sie hier im Produktdatenblatt.